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Krebsvorsorge CheckUntersuchung zur Krebsfrüherkennung bei Mann und Frau

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang der Krebsvorsorge in den „Krebsfrüherkennungs-Richtlinien“ festgelegt.

Zum Thema Krebsverhütung gehört auch die Impfung gegen HPV-Infektionen für 12 bis 17-jährige Mädchen und junge Frauen.

Über das Hautkrebs-Screening, das seit dem 1.7.2008 bundesweit eingeführt wird, informieren wir Sie in Kürze an dieser Stelle ausführlich. Unsere Praxis ist autorisiert, das Hautkrebs-Screening zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen.

Auch die Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung kann gerne in unserer Praxis erfolgen.

Früherkennungsmaßnahmen bei Männern

Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Vorsteherdrüse (Prostata), der äußeren Geschlechtsorgane und der Haut vom Beginn des 45. Lebensjahres an

  • gezielte Erhebung der Krankengeschichte
  • Inspektion und Abtastung des äußeren Geschlechtsorganes
  • Abtasten der Prostata vom After aus
  • Abtastung zugehöriger Lymphknoten

Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums und des übrigen Dickdarms vom Beginn des 50. Lebensjahres an

Männer  haben von dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“).

Ab dem 56. Lebensjahr haben Männer Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung des von Krebserkrankungen des Dickdarm und des Enddarms:

  • auf die erste Darmspiegelung (Koloskopie) ab dem 56. Lebensjahr und
  • auf die zweite Darmspiegelung frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Darmspiegelung.

Jede nach dem 65. Lebensjahr durchgeführte Darmspiegelung (Koloskopie) zählt als zweite Darmspiegelung.

Wurde ab dem 56. Lebensjahr keine Darmspiegelung durchgeführt, oder wurde keine zweite Darmspiegelung durchgeführt, besteht der Anspruch auf die Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“) alle zwei Jahre.

Selbstverständlich gehört die Beratung zum Umfang der Früherkennungsuntersuchungen.

Früherkennungsmaßnahmen bei Frauen

(bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt)

Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane vom Beginn des 20. Lebensjahres an

  • gezielte Erhebung der Krankengeschichte
  • Spiegeleinstellung des Muttermundes und Abstrich von Zellmaterial von dort, zytologische Untersuchung des Abstrichmaterials
  • gynäkologische Untersuchung

zusätzlich Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut vom Beginn des 30. Lebensjahres an

  • Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung

Zusätzlich Früherkennung von Krebserkrankungen des Enddarms und des übrigen Dickdarms vom Beginn des 50. Lebensjahres an

  • Untersuchung des Enddarms durch Austastung

Frauen haben von dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“).

Ab dem 56. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung des von Krebserkrankungen des Dickdarm und des Enddarms:

  • auf die erste Darmspiegelung (Koloskopie) ab dem 56. Lebensjahr und
  • auf die zweite Darmspiegelung frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Darmspiegelung.

Jede nach dem 65. Lebensjahr durchgeführte Darmspiegelung (Koloskopie) zählt als zweite Darmspiegelung.

Wurde ab dem 56. Lebensjahr keine Darmspiegelung durchgeführt, oder wurde keine zweite Darmspiegelung durchgeführt, besteht der Anspruch auf die Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“) alle zwei Jahre.

Natürlich gehört die Beratung zum Umfang der Früherkennungsuntersuchungen.

Die Beratungen zur Darmkrebsfrüherkennung können bei Frauen und Männern in unserer Praxis erfolgen.

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