KörperSeeleGeist
WiesbadenFriedrichstraße 34Tel 0611 60 15 16

Anmeldung zur Corona-Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten,

insbesondere, wenn Sie schon bei uns waren, wenn wir also Ihre betreuende Hausarztpraxis sind, können Sie sich mit diesem Formular (weiter unten auf dieser Seite) für eine Impfung gegen das Coronona-Virus anmelden. Wir versuchen dann, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin zu geben.

In begrenztem Umfang impfen wir gerne auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht Patienten unserer Praxis sind.

ES KÖNNEN SICH ALLE ALTERSGRUPPEN (AB 12 JAHREN) ANMELDEN!

Wir möchten Sie dringend bitten, von telefonischen Nachfragen abzusehen: unsere Telefonleitung und unsere Mitarbeiterinnen sind durch zahlreiche Anfragen zur Corona-Impfung völlig überlastet, so dass die Bewältigung unserer „normalen“ Aufgaben dadurch sehr erschwert wird.

Informationen vorab - bitte lesen:
 

  1. Termine:
     
    • Wir müssen den Impfstoff mit über einwöchiger Vorlaufzeit bestellen. Eine zuverlässige Terminplanung ist deshalb wichtig, vor allem auch, da die Impfstoffe in Mehrdosenbehältnissen geliefert werden.
       
    • Bitte halten Sie den Impftermin ein.
       
    • In letzter Zeit wurden viele Impftermine kurzfristig abgesagt, da die Impfung bereits an einer anderen Stelle durchgeführt werden konnte.
       
    • So schön es ist, wenn Menschen geimpft wurden, so nachteilig ist dies für den Impfablauf in unserer Praxis: wir müssen unnötigerweise Impfstoff verwerfen.
       
    • Die Einladung zur Impfung erfolgt in der Regel aber in der Vorwoche der Impfung, kann manchmal auch  sehr kurzfristig, ggf. am Vortag oder am Tag der Impfung selbst erfolgen.
       
    • Impfstoffe für die Grund-, Auffrisch- und Booster-Impfung:
       

    • Derzeit bevorzugen die meisten Menschen m-RNA-Impfstoffe.  Grundsätzlich können wir je nach Verfügbarkeit mit dem Impfstoff Corminaty® von Biontech/Pfizer oder mit dem Impfstoff Spikevax® von Moderna impfen.
       
    • Beide genannten m-RNA-Impfstoffe, die von Biontech und die von Moderna, haben eine absolut vergleichbare Qualität und können ausgetauscht werden. Es ist auch kein Problem, wenn die Boosterimpfungen mit einem anderen m-RNA-Impfstoff erfolgen, als die Grundimmunisierung.  Corminaty® von Biontech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna sind für Grund-, Auffrisch- und Booster-Impfungen zugelassen.
       
    • Wir können auch mit dem neu zugelassenen proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax impfen, der ebenfalls für Grund-, Auffrisch- und Booster-Impfungen zugelassen ist.
       
    • Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich für den Einsatz des Covid-Impfstoffs Nuvaxovid® von Novavax für Menschen ab 18 Jahren aus. Die Vakzine solle zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen eingesetzt werden.
       
    • Die Anwendung von Nuvaxovid® während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
       
    • In den Zulassungsstudien zeigte Nuvaxovid® eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit.

      Angepasste  Impfstoffe für die Auffrisch- und Booster-Impfung:
    • Ende September 2022 ist ein angepasster Impfstoff von BIONTECH auf dem Markt gekommen, der eine Mischung aus dem bisherigen Impfstoff Corminaty® und einem neuen an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff ist. Der Handelsname des Impfstoffes ist „Comirnaty Original/Omicron BA.4-5®“.

       

      Dieser Impfstoff darf nur verwendet werden, wenn mindestens eine Impfung mit einem der bisherigen Covid-19 Impfstoffe erfolgt ist, also zur Auffrisch- oder Boosterimpfung.

      DA DIE NACHFRAGE NACH IMPFUNGEN IM AUGENBLICK SEHR VERHALTEN IST, BESTELLEN WIR BEVORZUGT DEN ANGEPASSTEN IMPFSTOFF FÜR AUFFRISCH- UND BOOSTERIMPFUNGEN, AN DEM DERZEIT DAS GRÖSSTE INTERESSE BESTEHT.


       

      Erstimpfung:

    • Bitte geben Sie im Anmeldeformular an, welchen Impfstoff Sie für eine Erstimpfung bevorzugen.
       
    • Zweitimpfung:

    • Haben Sie Ihre erste Impfdosis bereits  erhalten und benötigen jetzt eine zweite Dosis, geben Sie uns bitte das Datum der Erstimpfung und den benutzten Impfstoff an.
    • Stiko-Empfehlung: Johnson-Geimpfte sollen eine Zweitimpfung mit einem m-RNA Impfstoff oder mit dem Spaltimpfstoff Nuvaxovid® von Novavax erhalten, da der Schutz vor der Delta-Variante bei Johnson & Johnson nur gering ist. Die Zweitimpfung kann frühestens vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen.
    •  Mittlerweile kann die Zweitimpfung auch mit dem angepassten Impfstoff  „Comirnaty Original/Omicron BA.4-5®“ erfolgen.
       
    • Auffrischimpfung ("1. Booster"):
       

      Eine Auffrischimpfung können derzeit alle erwachsenen Patienten mit vollständigem Impfstatus erhalten.

      Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen:

    • geben bitte Datum der Erst- und Zweitimpfung, sowie den verwendeten Impfstoff an.
    • Genesene geben bitte das Datum des PCR-Virusnachweises und das Datum einer Impfung und ebenfalls den verwendeten Impfstoff an.
    • Für Auffrischimpfungen gilt: melden Sie sich bitte frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung bei uns an.
    • Sind Sie bislang nur einmalig mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft, können und sollten Sie sich vier Wochen nach der erfolgten Impfung zu einer Zweitimpfung mit einem m-RNA-Impfstoff oder - bei Unverträglichkeiten von m-RNA-Impfstoffen -  mit dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax anmelden, um schnellstmöglich einen ausreichenden Schutz gegen Virusvarianten herzustellen.
    •  Mittlerweile kann die Boosterimpfung auch mit dem angepassten Impfstoff  „Comirnaty Original/Omicron BA.4-5®“ erfolgen.
       
    • ·  Zweite Auffrischimpfung ("2. Booster"):

      Für Menschen ab 60 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen ist eine zweite Boosterimpfung empfohlen.

    • Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
    • Nach frühestens drei Monaten für Menschen ab 60 Jahren.
    • Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten
       
    • Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und bisher eine unvollständige Impfserie erhalten hatten?

      (Die folgenden Erläuterungen stammen vom Robert-Koch-Institut.)

      Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion mit SARS-CoV-2 allein nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Vielmehr haben immunologische Untersuchungen und klinische Beobachtungsstudien ergeben, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch Varianten des SARS-CoV-2 erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch drei Impfstoffdosen oder durch eine Kombination von Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden.

      Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden gesicherten SARS-CoV-2-Infektionen* geimpft werden. Zum Erreichen einer hybriden Immunität empfiehlt die STIKO derzeit bei Personen mit einer oder mehreren durchgemachten Infektionen, dass mindestens eine COVID-19-Impfstoffdosis verabreicht werden sollte. Die chronologische Abfolge des Auftretens der immunologischen Ereignisse ist dabei unerheblich. Als immunologisches Ereignis wird eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 bzw. eine Infektion mit SARS-CoV-2 gezählt. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen, damit diese als zwei getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:

       

      • Der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung beträgt drei (Comirnaty, Nuvaxovid) bzw. vier Wochen (andere Impfstoffe).
         
      • Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von mindestens 3 Monaten liegen.
         
      • Die STIKO empfiehlt zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von ≥3 Monaten einzuhalten. Im Falle einer Unterschreitung dieses Abstands sind Infektion und Impfung nur dann als getrennte immunologische Ereignisse zu werten, wenn mindestens ein Abstand von vier Wochen bestand. Die gleiche Regel gilt für das Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion nach COVID-19-Impfung.
         
      • Der Mindestabstand zwischen zweitem und drittem Ereignis beträgt drei Monate.
         
      • Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.
         
      • Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität (hybriden Immunität) wird auch ungeimpften Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen.
    •  

      Generell sollen zur Impf-Entscheidung jeweils die geltenden STIKO-Empfehlungen herangezogen werden. Bei Personen ≥ 60 Jahren, Personen ≥ 5 Jahren die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird eine vierfache Auseinandersetzung mit Spikeprotein von SARS-CoV-2 (d.h. vier immunologische Ereignisse und davon mindestens eine Impfstoffdosis) als optimal für einen Schutz gegen schwere Erkrankungen angesehen. Bei Personen, die jünger als 60 Jahre und ohne Grunderkrankungen sind, werden drei immunologische Ereignisse (davon mindestens eine Impfstoffdosis) derzeit als ausreichend schützend erachtet.

      Die STIKO gibt Empfehlungen für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung und berücksichtigt dabei mögliche Auswirkungen auf die infektionsepidemiologische Lage. Darüber hinaus sollte individuell vom betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall eine weitere Impfstoffdosis sinnvoll sein kann.

      * Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

       

      Stand: 09.09.2022

  1. Bitte helfen Sie uns, damit es schneller geht:
     
    • Bitte geben Sie unbedingt eine aktuelle Telefonnummer an, zu der wir Sie tagsüber und auch abends zuverlässig erreichen können. Wenn wir Sie nicht erreichen, müssen wir den nächsten Patienten unserer Liste anrufen.
       
    • Bitte kleiden Sie sich am Tag der Impfung so, dass wir problemlos und zügig die vorgesehen Impfstelle am oberen Oberarm erreichen können. Am besten lassen Sie Jacken und Mäntel im Wartezimmer. Dies trägt erheblich zu einem schnellen Ablauf der Impfungen bei. Damit helfen Sie uns enorm, möglichst viele Menschen impfen zu können!
       
    • Falls Sie als Genesene(r) nur eine Impfung erhalten mussten, bringen Sie bitte einen Nachweis (positiver PCR-Test) über die Corona-Infektion mit, damit wir Ihnen einen korrekten QR-Code für den digitalen Impfnachweis erstellen können. Dies ist nicht notwendig, wenn der PCR-Test in unserer Praxis erfolgte.
       
    • Nochmals die dringende Bitte: wenn Sie von uns einen Impftermin zugesagt bekommen haben, nehmen Sie diesen auch bitte wahr. Es ist für die Impfkampagne nicht förderlich, wenn Impfwillige einen Termin absagen, oder gar einfach nicht erscheinen, nur weil sie einen anderen Impftermin erhalten konnten, der vielleicht nur einige Tage früher stattfindet, als der bei uns gebuchte Termin. Denn das bedeutet dann wieder viele zusätzliche Telefongespräche für unser Praxisteam, dafür haben wir einfach keine Zeit mehr. Außerdem wollen wir dringend vermeiden, dass wir wertvollen Impfstoff wegwerfen müssen!
       
    • Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass mit!

       
  2. QR-Code

    Einen QR-Code erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen nach der Impfung bei uns.
Den PCR-Befund bringe ich zur Impfung mit.
(Gilt nur, wenn der Test nicht in der Praxis Dr. Jaschke erfolgte).
meine Erstimpfung erfolgte
meine Zweitimpfung (Abschlussimpfung) erfolgte
Den PCR-Befund bringe ich zur Impfung mit.
(Gilt nur, wenn der Test nicht in der Praxis Dr. Jaschke erfolgte).
Meine Impfung erfolgte



Kontakt