Jugendgesundheitsuntersuchung, in unserer Praxis
Auch die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in unserer Praxis angeboten.
Ziel der Jugendgesundheitsuntersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.
Jugendliche haben zwischen dem vollendeten 13. und vollendetem 14. Lebensjahr Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung. Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von jeweils zwölf Monaten vor Vollendung des 13. Lebensjahres und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).
Das heißt also, die Jugendgesundheitsuntersuchung soll mit 13 Jahren erfolgen, kann aber auch mit 12 oder 14 Jahren erfolgen.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung umfasst eine differenzierte Erhebung der Entwicklungs- und Krankengeschichte und eine klinisch-körperliche Untersuchung.
Nur bei Verdacht auf eine erbliche Fettstoffwechselstörung erfolgt eine Bestimmung des Serum-Cholesterins.
Die ärztlichen Maßnahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung richten sich im Rahmen der Erhebung der Entwicklungs- und Krankengeschichte auf:
- Auffällige seelische Entwicklung/Verhaltensstörungen
- Auffällige schulische Entwicklung (z. B. Schulleistungsprobleme)
- Gesundheitsgefährdendes Verhalten (z. B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
- Vorliegen chronischer Erkrankungen.
Im Zentrum der klinisch-körperlichen Untersuchungen stehen:
- Erhebung der Körpermaße (Körpergröße und -gewicht)
- Stand der Pubertätsentwicklung
- Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung
- Bluthochdruck
- Erkrankungen der Hals-/Brust-, Bauchorgane
- Auffälligkeiten des Skelettsystems (z. B. Skoliose).
Der Impfstatus muss erhoben werden. Bitte den Impfpass, bzw. alle vorhandenen Impfpässe, zur Untersuchung mitbringen. Die Impfung von Mädchen und Jungen gegen HPV-Infektionen kann in diesem Zusammenhang auf Wunsch der Eltern erfolgen.